Museumsbesuch nach der 2G-Regel

Ab dem 22. November 2021 ist im Rahmen der landesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie der Museumsbesuch nur nach der sog. 2G-Regel möglich. Beim Betreten des Museums ist der digitale oder schriftliche Nachweis des vollständigen Impfschutzes oder der überstandenen Corona-Erkrankung zu erbringen (Genesenen-Nachweis nicht älter als 6 Monate). Kein Nachweis erforderlich ist für Kinder unter 7 Jahren.