Museumsbesuch ab 23. August

Ab dem 23. August gilt im Rahmen der landesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für den Museumsbesuch eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) außer für geimpfte und genesene Personen und Kinder unter 7 Jahren.